Datenschutz: Ausnahme für Barrierefreiheit
Menschen mit Behinderung darf aufgrund ihrer Einschränkungen kein Nachteil entstehen. Dementsprechend müssen auch Behörden dafür sorgen, dass beeinträchtigte Personen uneingeschränkten Zugang zu deren Services erhalten – vor allem, wenn sie darauf angewiesen sind. Das Sozialgericht (SG) Hamburg musste einem Jobcenter hierbei einmal auf die Sprünge helfen.