Datenschutz: Ausnahme für Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderung darf aufgrund ihrer Einschränkungen kein Nachteil entstehen. Dementsprechend müssen auch Behörden dafür sorgen, dass beeinträchtigte Personen uneingeschränkten Zugang zu deren Services erhalten – vor allem, wenn sie darauf angewiesen sind. Das Sozialgericht (SG) Hamburg musste einem Jobcenter hierbei einmal auf die Sprünge helfen.

Fibromyalgie: GdB von 50 möglich

Dauerhafte Schmerzen und eine erhöhte Druckempfindlichkeit in Gelenken und Muskeln sind typische Symptome bei Fibromyalgie bzw. dem Fibromyalgiesyndrom – eine schwere chronische Erkrankung. Nicht selten breiten sich die Schmerzen dabei im ganzen Körper aus und führen so zu enormen Leiden, die durch diverser Begleiterscheinungen weiter geschürt werden. Versorgungsämter verkennen bei der Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) oft dieses Ausmaß und setzen zu niedrig an. Gerichtsurteile bestätigen das.