Der Ausweis und dessen Bedeutung für Menschen mit Behinderung
Ab einem GdB von 50 ergeben sich für Menschen mit Behinderung viele Vorteile. Ab diesem Wert liegt eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung vor. Ein Vorteil stellt der Anspruch auf einen entsprechenden Ausweis, den Schwerbehindertenausweis, dar. Mit dem gehen eine Vielzahl sogenannter Nachteilsausgleiche einher: darunter Steuervergünstigungen, besonderer Kündigungsschutz und günstigere Konditionen für die Nutzung von Bus und Bahn.
Hinweis: Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche sollen Menschen mit Behinderung ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Je nach Art und Ausmaß einer Beeinträchtigung stehen ihnen unterschiedliche Ausgleiche zu.
Die rechtlichen Grundlagen für den Schwerbehindertenausweis sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung, kurz SchwbAwV, festgehalten. Neben den Beschaffenheiten des Ausweises gibt die Verordnung auch Aufschluss über sogenannte Merkzeichen, die darauf angegeben werden können.
Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis weisen auf spezifische Beeinträchtigungen hin. Insgesamt gibt es zwölf Merkzeichen mit unterschiedlichen Bedeutungen. So kennzeichnet ein „G“ im Ausweis bspw. die Einschränkung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.
Wichtig: Merkzeichen G
Oftmals ist zu lesen, dass das Merkzeichen G für „Gehbehinderung“ steht. Das ist allerdings nicht ganz richtig. Grundsätzlich kennzeichnet es eine allgemeine Einschränkung der Bewegungsfähigkeit.
Die folgende Tabelle liefert Ihnen einen kompletten Überblick über alle Merkzeichen:
Merkzeichen | Handicap |
---|---|
G | Einschränkung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr |
aG | außergewöhnliche Gehbehinderung |
H | Hilfslosigkeit |
Bl | Blindheit |
Gl | Gehörlosigkeit |
TBl | Taubblindheit |
B | Begleitperson |
RF | Rundfunk/Fernsehen |
1. Kl | 1. Klasse |
EB | Entschädigungsberechtigt |
VB | Versorgungsberechtigt |
Kriegsbeschädigt | Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und GdS von mind. 50 |
Merkzeichen werden in aller Regel mit dem GdB vergeben. Im Zuge des Antrags auf Feststellung haben Sie die Möglichkeit, auch sich zutreffende Merkzeichen anzugeben.
Schwerbehindertenausweis beantragen: So geht’s
Voraussetzung für einen Schwerbehindertenausweis ist ein GdB von mindestens 50. Haben Sie einen entsprechenden Feststellungsbescheid vorliegen, können Sie den Ausweis beim Versorgungsamt oder im Bürgerbüro beantragen. Fordern Sie das entsprechende Formular bei der zuständigen Behörde an oder laden Sie es sich online herunter.
Hinweis: Schwerbehindertenausweis online beantragen
Ob Sie an Ihrem Wohnort den Schwerbehindertenausweis auch online beantragen können, erfahren Sie in der Regel beim Versorgungsamt oder dem Amt für Soziales bzw. auf der jeweiligen Internetseite der Behörde.
Neben dem Antrag benötigen Sie außerdem:
- Ihren Feststellungsbescheid bzw. relevante Untersuchungsunterlagen
- einen Identitätsnachweis
- ein Passfoto
Bei einem GdB von 50 wird der Schwerbehindertenausweis in aller Regel sofort ausgestellt. Lange Bearbeitungszeiten gibt es nicht.
Wie sieht der Ausweis aus und was steht drauf?
Der Schwerbehindertenausweis kommt als Plastikkarte im Scheckkartenformat daher. Besteht die Behinderung in Blindheit, gibt es einen Hinweis in Brailleschrift. Ab einem Alter von zehn Jahren ist ein Passbild auf dem Ausweis abgebildet. Die Grundfarbe ist grün beziehungsweise zweifarbig, orange-grün, sofern ein oder mehrere Merkzeichen spezifische Einschränkungen kennzeichnen. Das trifft in erster Linie bei folgenden Merkzeichen zu:
- G
- aG
- H
- BI
- GI
- RF
- TBI
- 1. Kl.
Mit einem orange-grünen Schwerbehindertenausweis dürfen Sie, sofern Sie über ein Beiblatt mit Wertmarke verfügen, kostenlos oder vergünstigt Busse und Bahnen im Nahverkehr nutzen.
Gültigkeit des Ausweises: Dann muss verlängert werden
Auch wenn Ihr GdB nicht ablaufen kann und dauerhaft Gültigkeit besitzt – ein Schwerbehindertenausweis läuft in der Regel nach fünf Jahren ab und muss erneut beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen wird ein Ausweis unbefristet ausgestellt. Das ist insbesondere der Fall, wenn es keine Aussicht auf Besserung gibt.
Hinweis: Ausweis verlängern lassen
Alternativ zum Neuantrag können Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Das ist allerdings nur zwei Mal möglich. Ärztliche Gutachten benötigen Sie dabei nicht.
Ein Schwerbehindertenausweis befreit Sie nicht von GEZ-Beiträgen. Eine Befreiung bzw. Ermäßigung setzt einen GdB von mindestens 80 voraus sowie das Merkzeichen RF. Für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Hörschädigung gelten mitunter andere Voraussetzungen:
- ein GdB von mindestens 60 sowie das Merkzeichen RF bei Blindheit oder einer wesentlichen Sehbehinderung
- das Merkzeichen RF bei Gehörlosen bzw. Menschen mit einer ausgeprägten Hörschädigung, die sich auch mittel Hörhilfen nicht verständigen können
Mit dem Schwerbehindertenausweis gehen unterschiedliche Vorteile einher. So zum Beispiel Steuerermäßigungen und ggf. die vergünstigte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr. Je nach Grad der Behinderung variieren diese Nutzungsausgleiche jedoch.
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