Dauerhafte Schmerzen und eine erhöhte Druckempfindlichkeit in Gelenken und Muskeln sind typische Symptome bei Fibromyalgie bzw. dem Fibromyalgiesyndrom – eine schwere chronische Erkrankung. Nicht selten breiten sich die Schmerzen dabei im ganzen Körper aus und führen so zu enormen Leiden, die durch diverser Begleiterscheinungen weiter geschürt werden. Versorgungsämter verkennen bei der Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) oft dieses Ausmaß und setzen zu niedrig an. Gerichtsurteile bestätigen das.

Kein fester GdB für Fibromyalgie

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sehen für Fibromyalgie keinen festen GdB vor. Das bedeutet, dass die Diagnose an sich nichts über den GdB aussagt. Vielmehr müssen die Einzelumstände bei betroffenen Personen berücksichtigt und bewertet werden. Dazu heißt es in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen: „Die Fibromyalgie […] und ähnliche Syndrome sind im Einzelfall entsprechend ihren funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“

Hinweis: Versorgungsmedizinische Grundsätze
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze halten im Rahmen der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) einen Katalog bereit, der die körperlichen Funktionseinschränkungen bei bestimmten Krankheitsbildern festhält und dokumentiert. Dieser Katalog dient den Versorgungsämtern zur Orientierung bei der Feststellung des GdB.

Oftmals verkennen die Versorgungsämter jedoch das Ausmaß der Leiden in Zusammenhang mit einer Fibromyalgie und legen der Krankheit einen zu niedrigen GdB zugrunde. Dabei kann mitunter eine Schwerbehinderung vorliegen, die einen GdB von 50 rechtfertigt.

Begleiterscheinungen maßgeblich für GdB

Fibromyalgie bedeutet vor allem eines: Schmerzen. Doch nicht nur das. Betroffene haben häufig auch psychischen Beschwerden. Die können sich unterschiedlich äußern:

  • starke innere Unruhe
  • Ängste
  • Niedergeschlagenheit
  • eingeschränkte kognitive Funktionen u.a.

Schlimmstenfalls führen diese Begleiterscheinungen bspw. in eine Depression oder begünstigen Angstzustände. Das Leben der erkrankten Personen wird enorm eingeschränkt. Viele Versorgungsämter sehen bei der Feststellung des GdB darüber hinweg. Doch sind es eben derartige Begleiterscheinungen, die das Krankheitsbild maßgeblich mitbestimmen und sich auch auf den GdB auswirken. Gerichte haben das in der Vergangenheit bereits oft bestätigt. Dabei haben sich die Richter:innen vor allem die Bewertungen von Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumata zunutze gemacht.

Fazit: Möglichkeit eines Widerspruchs prüfen

Zusammenfassend ist also festzuhalten: Bei Fibromyalgie zählt weniger die Diagnose, denn die konkreten Auswirkungen der Krankheit auf die einzelnen Funktionssysteme, der Körperorgane und der allgemeinen Verfassung der bzw. des Betroffenen. Wurde diesbezüglich bei Ihnen ein zu niedriger GdB festgestellt, kann ein Vorgehen in Form eines Widerspruches sinnvoll sein.

Unsere Partneranwältinnen und -anwälte haben es sich zur Aufgabe gemacht, gegen zu niedrig festgestellte GdB vorzugehen und Ihnen so den Zugang zu den Nachteilsausgleichen zu ermöglichen, die Ihnen zustehen – und Ihr Leben mit der Krankheit im Rahmen der Möglichkeiten zu erleichtern.

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